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Dipl.-Ing. (FH) Roland Gänßler
Talstraße 231
72250 Freudenstadt
Tel: +49 (0)74 41 / 89 28 49
mobil: +49 (0)160 / 93 88 90 83
E-Mail:info@cad-gaenssler.de

Vertraulichkeit

Ihre Bedenken

Ihre Firma hat im Laufe der Zeit Knowhow angesammelt, mit dem sie sich vom Wettbewerber abhebt und ihr einen Vorteil bringt. Das sind technische Lösungen oder Fertigungsverfahren.

Verständlicherweise wollen Sie nicht, daß Ihr Knowhow über externe Dienstleister an Ihre Wettbewerber fließt und diese davon profitieren.

Ein übliches Mittel gegen den Abfluß von Knowhow ist die Geheimhaltungsvereinbarung, die dem Dienstleister bei Strafe verbietet, Knowhow oder gar Produktdaten weiter zu geben.

Unabhängig davon, ob Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung wünschen oder nicht: Es ist für mich selbstverständlich, daß ich Ihr Knowhow nicht an Unbefugte weiter gebe.

Das hat zwei Gründe:

  1. Ihr Knowhow geht ihn nichts an.
  2. Abgesehen davon würde ich mir nur selbst schaden, da Ihr Wettbewerber vielleicht das Knowhow annehmen würde, aber mir nicht vertrauen würde - und mich nicht mit Konstruktionsaufgaben betrauen würde, da ich unzuverlässig wäre.